Stichtag 1. September: Novelle der VDI 2700 Blatt 8 ff tritt in Kraft
Lastverteilungsplan, Reibbeiwert, Zurrpunkte – die Ladungssicherung (LaSi) gehört zum kleinen Einmaleins in der Logistikbranche. Spezielle Grundlage für den Transport von Pkw und Lkw bildet die VDI-Richtlinie (RiLi) 2700. VDI-Richtlinien werden in bestimmten Abständen auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe innerhalb des Richtlinienausschusses des VDI nun auf der Basis umfangreicher dynamischer Fahrtests und wissenschaftlicher Untersuchungen Empfehlungen an den VDI weitergeleitet. Sie bilden die Grundlagen der Novelle der RiLi 2700 Blatt: 8, 8.1 und 8.2., die nun am 1. September in Kraft tritt und ohne Übergangsfristen sofort anzuwenden ist. Unter anderem Hersteller, Fahrer und Halter müssen dann nachweisen, dass ihre Fahrzeuge richtlinienkonform sind.
„Vor dem Hintergrund Tausender Autotransporter, die täglich über europäische Autobahnen rollen, leisten wir mit der Novelle der VDI-Richtlinie 2700 im Blatt 8ff einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Mangelhafte Ladungssicherung ist eine nicht zu unterschätzende Unfallursache“ sagt Thorsten Ludwig, Leiter der Fachgruppe Ladungssicherung bei TÜV SÜD.
Die zunächst auf Prüfständen nach wissenschaftlichen Methoden gewonnenen Erkenntnisse wurden danach in dynamischen Fahrversuchen verifiziert. Für die dynamischen Fahrversuche haben die Experten von TÜV SÜD mit unterschiedlichen Herstellern zusammengearbeitet. Das Ziel: einheitliche und nachvollziehbare neue Richtwerte für die Sicherung der Fahrzeuge beim Transport von Pkw und Lkw. Fazit der Experten: „Die Studienergebnisse bilden eine profunde Basis für die neue Richtlinie mit physikalischen Werten. Sie sind in der Praxis direkt und für alle eindeutig anwendbar“, so Ludwig.
Was ist neu?
Mit speziell entwickelten Prüfmaschinen und wissenschaftlichen Methoden für die durchzuführenden physischen Prüfungen hat ein Arbeitskreis bestehend aus Fachleuten von Herstellern, Logistikern, Beladern und Prüforganisationen neue Werte etwa für die Zurrpunkte, die Spanngurte, die Fahrbahnbleche und Radvorleger einwickelt. Dabei herausgekommen sind neue Mindestanforderungen für Spanngurte und Controller, die beim Transport von Pkw und Lkw verwendet werden. Die Verantwortlichen im Bereich des Fahrzeugtransportes benötigen eine Freigabe für die Kombination aus verschiedenen Ladungssicherungsmitteln mit dem geprüften Fahrbahnelement des Transportfahrzeugs. Die Gleitreibbeiwerte für das Fahrbahnelement müssen entsprechend der neuen VDI 2700 8:2023-10 geprüft sein. Zudem müssen die Fahrzeuge für die auftretenden Beschleunigungskräfte nach DIN EN 12195-1 konfiguriert sein. Laut Vorgabe müssen 80 Prozent des Gewichts in Fahrtrichtung gesichert werden. „Diese Angaben haben beispielsweise in der alten Fassung der RiLi 2700 gefehlt“, sagt Ludwig.
Und schon zugelassene Fahrzeuge?
Was macht jetzt der Oldtimer-Besitzer bei der Fahrt zur nächsten Rallye? Er sollte sich beim Hersteller des Anhängers erkundigen, ob die neuen Werte bei seiner Kombination eingehalten werden. Da die Kombination aus Ladungssicherungsmittel und Ladefläche (Fahrbahnblech) zertifiziert sein muss, sind auch Informationen der Hersteller von Spanngurten oder Keilen erforderlich. „Kann der Klassik-Fan die Konformität mit der neuen RiLi in allen Punkten nachweisen, fährt er seinen Schatz ab dem 1. September sicher zur nächsten Veranstaltung“, bestätigt Ludwig, und fährt fort: „Die Physik gilt für alle, also auch die neue VDI-Richtlinie zur Ladungssicherung.“
Wo kann ich mich informieren?
Die Ladungssicherungs-Experten von TÜV SÜD haben einen Flyer zum Thema entwickelt. Dort sind alle Neuerungen sowie die aktualisierten Werte der Novelle der VDI-RiLi leicht verständlich und übersichtlich zusammengefasst.
Der Flyer kann kostenlos hier heruntergeladen werden.